Die Abrechnung Ihrer Behandlung erfolgt anhand üblicher Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GöÄ). Sie erhalten mit Ihrem Behandlungsvertrag alle Angaben zu den anfallenden Kosten mit Beispielrechnung. Die Abrechnung erfolgt zum Monatsende über die PVS rhein-ruhr GmbH (ärztliche Abrechnungsgesellschaft). In Ausnahmefällen kann eine Barzahlung in der Praxis gegen eine Rechnung vereinbart werden.
Bitte beachten Sie: dies ist eine reine Privatpraxis, deren Kosten durch die Krankenkassen nicht erstattet werden.